Erneuerung Subventionsantrag Betreuung
Gemäss Artikel 2 der Ausführungsbestimmungen zur Beitragsverordnung der Stadt Opfikon über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung ist bei einer Veränderung von +/- 15% oder +/- CHF 6'000 des massgebenden Einkommens die Schulverwaltung innerhalb von 10 Tagen zu informieren. Es wird dann eine Neuberechnung der Subventionen vorgenommen.
Die verspätete Meldung von Änderungen hat zur Folge, dass zu viel bezogene Leistungen zu-rückerstattet werden müssen. Bei vorsätzlicher Verletzung der Meldepflicht bleiben die gesetzlichen Strafbestimmungen vorbehalten.
Bitte melden Sie uns Veränderungen Ihres Einkommens innerhlab von 10 Tagen.
Bitte füllen Sie ein Formular pro Familie aus.
Bei Lohnänderungen bitte von beiden Personen im selben Haushalt die Lohnunterlagen hochladen.
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