Mit dem Tarifrechner können Sie die Kosten für die Betreuung im Voraus berechnen.
Bitte beachten Sie, dass bei der definitven Berechnung durch die Schulverwaltung Abweichungen entstehen können.
Tipps:
Verwenden Sie beim Einkommen das jährliche Nettoeinkommen gemäss der Ziffer 390 in Ihrer Steuererklärung des letzten Steuerjahres. Dabei ist immer das Einkommen der Staatssteuer zu berücksichtigen.
Wenn Sie quellensteuerpflichtig sind, verwenden Sie bitte das jährliche Nettoeinkommen gemäss Ihren Lohnausweisen.
Bei der Stundenanzahl für die Kindertagesstätte und die Tagesfamilien gilt ein Maximum von 10 Stunden pro Tag.