Erneuerung Subventionsantrag Betreuung

Gemäss Artikel 2 der Ausführungsbestimmungen zur Beitragsverordnung der Stadt Opfikon über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung ist bei einer Veränderung von +/- 15% oder +/- CHF 6'000 des massgebenden Einkommens die Schulverwaltung innerhalb von 10 Tagen zu informieren. Es wird dann eine Neuberechnung der Subventionen vorgenommen.
Die verspätete Meldung von Änderungen hat zur Folge, dass zu viel bezogene Leistungen zu-rückerstattet werden müssen. Bei vorsätzlicher Verletzung der Meldepflicht bleiben die gesetzlichen Strafbestimmungen vorbehalten.

Bitte melden Sie uns Veränderungen Ihres Einkommens innerhlab von 10 Tagen.


Bitte füllen Sie ein Formular pro Familie aus.


Angaben zum Kind
Vorname Kind *
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Nachname Kind *
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Geburtsdatum Kind *
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Betreuungsort (Hort oder Kita) *
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Betreute Geschwister
Geschwister mit Betreuung *
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Name / Geb. Datum betreute Geschwister
Name / Geb. Datum betreute Geschwister
Betreuungsort Geschwister
Betreuungsort Geschwister
Angaben Eltern
Wohnsituation
Wohnsituation
Name Vorname *
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Mobile *
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E-Mail *
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Adresse *
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PLZ, Ort *
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Einkommensänderung *
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Einkommen Eltern (bei Veränderungen)
Steuerbares Einkommen (Ziff. 390 StE)
Steuerbares Einkommen (Ziff. 390 StE)
Steuerbares Einkommen aus Quellensteuer
Steuerbares Einkommen aus Quellensteuer
Vermögen (Total)
Vermögen (Total)
Einkommensbelege
Einkommensbelege
Kita Vertrag
Kita Vertrag
Bemerkungen:
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