Erneuerung Subventionen Betreuung
Alle Subventionsentscheide werden jährlich überprüft und um ein weiteres Jahr verlängert.
Gemäss Artikel 2 der Ausführungsbestimmungen zur Beitragsverordnung der Stadt Opfikon über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung ist bei einer Veränderung von +/- 15% oder +/- CHF 6'000 des massgebenden Einkommens die Schulverwaltung innerhalb von 10 Tagen zu informieren. Es wird dann eine Neuberechnung der Subventionen vorgenommen.
Die verspätete Meldung von Änderungen hat zur Folge, dass zu viel bezogene Leistungen zurückerstattet werden müssen. Bei vorsätzlicher Verletzung der Meldepflicht bleiben die gesetzlichen Strafbestimmungen vorbehalten.
Bitte füllen Sie ein Formular pro Familie aus.
Bei Veränderung des Einkommens benötigen wir die Lohnunterlagen aller im selben Haushalt lebenden Personen
* Pflichtfeld




