Beachten Sie, dass das Mittagessen seit dem 01. Januar 2024 neu CHF 12.50 kostet.

 

AGB zur schulergänzenden Tagesbetreuung

Betreuungsauftrag

Die Gemeinden sind verpflichtet ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot anzubieten. Die Betreuungsleistungen sind, im Gegensatz zu den meisten anderen schulischen Angeboten, kostenpflichtig.

Der Hort ist eine Betreuungseinrichtung für Kinder in der Primarschule. Die Kinder werden in einem Hort, ausserhalb der Schulzeit, betreut. Das Hortangebot umfasst eine professionelle Betreuung mit Freizeitgestaltung, Erziehung zu sozialem Verhalten und Selbständigkeit, Unterstützung in schulischen Belangen und Verpflegung. Grundsätzlich hat die Schule das Ziel, ein bedarfsgerechtes Angebot an Tages-Betreuungsstrukturen bereit zu stellen. Es gibt bei der Aufnahme keine Priorisierung, das Administrative Schulische Dienstleistungszentrum (ASD) ist verantwortlich für jedes angemeldete Kind einen Betreuungsplatz bereit zu stellen.

Übersicht der Module

Sie können beim Hort wählen, ob Ihr Kind am frühen oder am späten Nachmittag Betreuung benötigt. So sind Sie in der Lage genau die Module zu buchen, die Sie auch benötigen. Bei der Mittagsbetreuung können Sie wählen, ob Sie für Ihr Kind das Modul Mittagsbetreuung mit Essen oder Mittagsbetreuung ohne Essen wünschen. Die Morgenbetreuung von 07.30 bis 08.00 Uhr ist kostenlos.

Subvention

Falls Sie Subventionsberechtigt sind, Einkommen zwischen CHF 0.00 und CHF 120'000, füllen Sie bitte den Subventionsantrag aus.
Mit dem Subventionsrechner können Sie Ihre Ausgaben für die Betreuung im Voraus berechnen. Die Angaben des Subventionsrechners sind nicht bindend für die Schule Opfikon. Leichte Abweichungen der Kosten können nicht ausgeschlossen werden.

Rechnung, Zahlungsfristen und Gutschriften

Es wird monatlich eine Rechnung gestellt. Diese ist ab dem Rechnungsdatum innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Bei nicht einhalten der Zahlungsfrist wird die Finanzbuchhaltung der Stadt Opfikon informiert. Wird die erste und zweite Mahnrechnung nicht bezahlt wird die Betreibung eingeleitet.
Entschuligte Absenzen werden nur bei ganzen Tagen Rückerstattet. Bei schulischen aktivitäten werden auch einzelne Module Rückerstattet. Eine vorgängige Meldung an den Hort muss durch einen Elternteil erfolgen.

Abgabefristen

An- und Abmeldungen sowie Änderungen werden jeweils auf den Beginn bzw. das Ende des Folgemonates  gemacht.
Wir benötigen mindestens vier Wochen Vorlaufzeit um Ihr Kind im gewünschten Betreuungsmodul an- oder abzumelden sowie eine Änderung an der bestehenden Betreuung vorzunehmen. Grund dafür ist die Organisation und Koordination des Beutreuungspersonals und die beschränkte Anzahl an Betreuungsplätzen in den einzelnen Horten.

Kündigungsfristen

Alle Module können mit einer Frist von mindestens 4 Wochen auf Ende eines jeden Monates gekündigt werden.
Nutzen Sie dafür bitte das Abmeldeformular.

Beispiel: Zustellung Abmeldungsformular am 20.06.2022 = Kündigung per 31.07.2022

Zuteilung

Die Zuteilung des Betreuungsorts wird durch das ASD vorgenommen. Dabei wird berücksichtigt, wo ihr Kind zur Schule geht. Es gibt keine Garantie, dass Ihr Kind in der besuchten Schuleinheit betreuut werden kann.

Weg zur Betreuung

Der Weg zur Betreuungseinrichtung und zur Schule soll von den Kindern selbstständig zurückgelegt werden. Als Ausnahme gilt für Kindergartenkinder der Beginn nach den Sommerferien. Dann werden sie 10 Wochen lang begleitet. Darüber hinaus kann im Einzelfall durch die Fachleitung Betreuung bei ausgewiesenem Bedarf und unter Berücksichtigung der Gruppenzusammensetzung eine weitergehende Begleitung bewilligt werden.

Transport

Kinder vom Kindergarten Rietgrabenhang werden mit dem Schulbus in die Betreuung des Schulhaus Mettlen gefahren.

Die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten ist partnerschaftlich. Sie berücksichtigt die zwei unterschiedlichen Lebenswelten und lässt sie in die Betreuungsarbeit einfliessen. Die Leitung Betreuung ist für alle Horte personell und finanziell verantwortlich. Die Hortleitung steht in Kontakt mit den Lehrpersonen, den zuständigen Beratungsstellen und den Fachpersonen. Im Hort wird Wert gelegt auf eine gesunde Ernährung. Die Horte werden von der Küche des Alterszentrum Gibeleich beliefert.

Mit der Zustimmung der Preise, den Zahlungsbedingungen und den AGB, im Anmeldeformular, sind sie mit den obigen Bestimmungen einverstanden.