BetreuungsauftragDie Gemeinden sind verpflichtet ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot anzubieten. Die Betreuungsleistungen sind, im Gegensatz zu den meisten anderen schulischen Angeboten, kostenpflichtig. Der Hort ist eine Betreuungseinrichtung für Kinder in der Primarschule. Die Kinder werden in einem Hort, ausserhalb der Schulzeit, betreut. Das Hortangebot umfasst eine professionelle Betreuung mit Freizeitgestaltung, Erziehung zu sozialem Verhalten und Selbständigkeit, Unterstützung in schulischen Belangen und Verpflegung. Grundsätzlich hat die Schule das Ziel, ein bedarfsgerechtes Angebot an Tages-Betreuungsstrukturen bereit zu stellen. Es gibt bei der Aufnahme keine Priorisierung, die Schulverwaltung ist verantwortlich für jedes angemeldete Kind einen Betreuungsplatz bereit zu stellen. Übersicht der ModuleSie können beim Hort wählen, ob Ihr Kind am frühen oder am späten Nachmittag Betreuung benötigt. So sind Sie in der Lage genau die Module zu buchen, die Sie auch benötigen. Bei der Mittagsbetreuung können Sie wählen, ob Sie für Ihr Kind das Modul Mittagstisch (Betreuung mit Essen) oder Lunch Box (Betreuung, das Essen wird mitgebracht) wünschen. Die Morgenbetreuung von 07.30 bis 08.00 Uhr ist kostenlos. SubventionFalls Sie Subventionsberechtigt sind, Einkommen zwischen CHF 0.00 und CHF 120'000, füllen Sie bitte den Subventionsantrag aus. Es wird monatlich eine Rechnung gestellt. AbgabefristenAn- und Abmeldungen sowie Änderungen werden jeweils auf den Beginn des folgemonates Monats gemacht. KündigungsfristenAlle Module können mit einer Frist von mindestens 4 Wochen auf Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Beispiel: Zustellung Abmeldungsformular am 20.06.2022 = Kündigung per 31.07.2022 ZuteilungDie Zuteilung des Betreuungsorts wird durch die Schulverwaltung vorgenommen. Dabei wird berücksichtigt, wo ihr Kind zur Schule geht. Es gibt keine Garantie, dass Ihr Kind in der besuchten Schuleinheit betreuut werden kann. Weg zur BetreuungDer Weg zur Betreuungseinrichtung und zur Schule muss von den Kindern selbstständig zurückgelegt werden. Als Ausnahme gilt für Kindergartenkinder der Beginn nach den Sommerferien. Dann werden sie 10 Wochen lang begleitet. Darüber hinaus kann im Einzelfall durch die Fachleitung Betreuung bei ausgewiesenem Bedarf und unter Berücksichtigung der Gruppenzusammensetzung eine weitergehende Begleitung bewilligt werden. AllgemeinDie Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten ist partnerschaftlich. Sie berücksichtigt die zwei unterschiedlichen Lebenswelten und lässt sie in die Betreuungsarbeit einfliessen. Die Leitung Betreuung ist für alle Horte personell und finanziell verantwortlich. Die Hortleitung steht in Kontakt mit den Lehrpersonen, den zuständigen Beratungsstellen und den Fachpersonen. Im Hort wird Wert gelegt auf eine gesunde Ernährung. Die Horte werden von der Küche des Alterszentrum Gibeleich beliefert.
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