Die Gemeinden sind verpflichtet ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot anzubieten. Die Betreuungsleistungen sind, im Gegensatz zu den meisten anderen schulischen Angeboten, kostenpflichtig.
Der Hort ist eine Betreuungseinrichtung für Kinder in der Primarschule. Die Kinder werden in einem Hort, ausserhalb der Schulzeit, betreut. Das Hortangebot umfasst eine professionelle Betreuung mit Freizeitgestaltung, Erziehung zu sozialem Verhalten und Selbständigkeit, Unterstützung in schulischen Belangen und Verpflegung. Grundsätzlich hat die Schule das Ziel, ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot bereit zu stellen. Es gibt bei der Aufnahme keine Priorisierung, die Schulverwaltung ist verantwortlich, für jedes angemeldete Kind einen Betreuungsplatz bereit zu stellen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur schulergänzenden Tagesbetreuung sind separat aufgeführt.
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