Nun ist es soweit, Ihr Kind hat das Kindergartenalter erreicht. Mit dem Schuleintritt in den Kindergarten - nach den Sommerferien 2026 - beginnt für Ihr Kind ein neuer Lebensabschnitt.
Gemäss §57 des Volksschulgesetzes sind Eltern und Dritte, denen eine Schülerin oder ein Schüler anvertraut ist, für die Erziehung sowie den regelmässigen Schulbesuch, die Erfüllung der Schulpflicht und der damit verbundenen Pflichten verantwortlich.
Für die Zuteilung der Schülerinnen und Schüler zu den Schulen und den einzelnen Klassen besteht grundsätzlich keine Wahlmöglichkeit. Gesuche und Zuteilungswünsche können entsprechend nur bei Vorliegen von zwingenden Gründen berücksichtigt werden. Sollten zwingend Gründe vorliegen, ist ein Zuteilungsgesuch per Post und bis spätestens 27. Februar 2026 an: Schulverwaltung, Giebeleichstrasse 52, 8152 Opfikon oder per E-Mail an: einzureichen.
Die Zuteilungsbriefe werden Mitte Mai 2026 per Post verschickt. Ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung für die schulergänzende Betreuung möglich.