Auszug aus der Geschäftsordnung der Musikschule Opfikon-Glattbrugg
Die Musikschule Opfikon vermittelt Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eine sorgfältige musikalische Ausbildung und fördert das Zusammenspiel in Musiziergruppen und Ensembles. Auswärtige Erwachsene und auswärtige Jugendliche (und in Ausnahmefällen auswärtige Kinder) können ebenfalls aufgenommen werden; für sie gilt der Tarif für auswärtige Erwachsene.

EINTRITT
Der Eintritt erfolgt in der Regel auf Beginn eines Semesters. Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars verpflichten sich die Eltern bzw. der/die erwachsene Schüler/-in, den Vorschriften der Geschäftsordnung Folge zu leisten und das Schulgeld regelmässig zu bezahlen.

ABSENZEN
Ohne zwingenden Grund darf keine Unterrichtsstunde versäumt werden. Als Entschuldigung gelten Krankheit, Unfall, schulbedingte Termine oder Ortsabwesenheit. Unvermeidliche Absenzen des Schülers/der Schülerin sind der Musiklehrkraft rechtzeitig zu melden. Es erfolgt keine Rückerstattung des Schulgeldes. Fallen Lektionen durch Verhinderung der Lehrkraft aus, wird der/die Schüler/-in nach Möglichkeit benachrichtigt; die Lektion wird vor- oder nachgeholt, bzw. bei weniger als 18 Lektionen zurückerstattet.

SCHULGELD / RÜCKERSTATTUNG / FAMILIENRABATT
Das Schulgeld wird semesterweise in Rechnung gestellt. Lektionen (Schülerunterricht), die durch Verhinderung der Lehrkraft nicht erteilt wurden, können in Form von Klassenstunden nachgeholt werden (maximal zwei Mal pro Semester). Bei weniger als 18 Lektionen wird am Ende des Semesters das entsprechende Schulgeld mit der nächsten Schulgeldrechnung verrechnet. Für Lektionen, die infolge von Feiertagen, Schulanlässen oder durch Abwesenheit des Schülers/der Schülerin ausfallen, wird kein Schulgeld zurückerstattet. Ist ein/e Schüler/-in längere Zeit krank (Arztzeugnis), wird das Schulgeld ab der dritten ausgefallenen Lektion zurückerstattet. Sobald der Unterricht an der Volksschule wieder besucht werden kann, ist auch der Musikunterricht zu besuchen (evtl. Theorie, Gehörbildung usw.). Ab dem dritten angemeldeten Kind pro Familie reduziert sich das Schulgeld für das dritte und weitere Kinder um 50%. Für die Anmeldung von zwei Instrumenten (z. B. Trompete und Cello) für ein Schüler/eine Schülerin wird ein Rabatt von 15 % auf den Schulgeldtarif für das zweite Instrument gewährt.

SEMESTER
Das Schuljahr umfasst zwei Semester und ist identisch mit der Volksschule. Das Nähere regelt der Zeitraster der Musikschule. Erwachsene haben Anspruch auf 16 Lektionen pro Semester resp. 8 Lektionen bei 14-täglichem Unterricht.

AUSTRITT schriftlich
Der Austritt aus der Musikschule ist nur auf ein Semesterende möglich und ist spätestens bis zum 20. Dezember auf Ende des ersten Semesters resp. bis zum 20. Juni auf Ende des zweiten Semesters schriftlich der Schulverwaltung zu melden; andernfalls verlängert sich die Zugehörigkeit und die Zahlungspflicht um ein weiteres Semester. Für verspätete Abmeldungen verrechnen wir eine Umtriebsgebühr von CHF 50.

UNTERRICHTSFORMEN
Es wird einzeln oder auf Wunsch in Gruppen unterrichtet (bei Gruppenunterricht müssen die Schüler/-innen zusammen angemeldet werden). Beratung für Miete oder Kauf eines Instrumentes durch die Musiklehrkräfte oder im Fachgeschäft. Unsere Musiklehrkräfte sind ausgewiesene Fachleute mit Diplomabschluss. Sie freuen sich, ihren Schülerinnen und Schülern pädagogisch, methodisch und musikalisch hochwertigen Musikunterricht zu vermitteln. Die Geschäftsordnung kann auf der Homepage der Musikschule unter www.schule-opfikon.ch/de/musikschule Rubrik «Dokumente/Formulare»
eingesehen werden.