Dauert eine Absenz einer Schülerin oder eines Schülers länger als zwölf Schulwochen, ist die Schülerin oder der Schüler gemäss §28 Absatz 2 der Volksschulverordnung (VSV) abzumelden.

Bitte beachten Sie, dass Sie gemäss §10 des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) dazu verpflichtet sind, sich innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle der Stadt Opfikon ordentlich abzumelden.


Wegzugsformular
Name Kind: *
Name Kind: *
Vorname Kind: *
Vorname Kind: *
Geburtsdatum: *
Geburtsdatum: *
Geschlecht:
Geschlecht:
Klasse:
Klasse:
Lehrperson/en: *
Lehrperson/en: *
Besucht Ihr Kind eine Tagesbetreuung
Besucht Ihr Kind eine Tagesbetreuung

Besucht Ihr Kind die Musikschule Opfikon?
Besucht Ihr Kind die Musikschule Opfikon?

Name und Vorname Elternteil 1: *
Name und Vorname Elternteil 1: *
Telefon Elternteil 1: *
Telefon Elternteil 1: *
E-Mail Elternteil 1: *
E-Mail Elternteil 1: *
Name und Vorname Elternteil 2: *
Name und Vorname Elternteil 2: *
Telefon Elternteil 2: *
Telefon Elternteil 2: *
E-Mail Elternteil 2: *
E-Mail Elternteil 2: *
Sorgerecht:
Sorgerecht:



Alte Adresse in Opfikon: *
Alte Adresse in Opfikon: *
Neue Adresse: *
Neue Adresse: *
Neue Adresse gültig ab: *
Neue Adresse gültig ab: *
Letzter Schultag in Opfikon ist am: *
Letzter Schultag in Opfikon ist am: *
Bemerkungen:
Bemerkungen:
Bestätigung Unterschrift: *
Bestätigung Unterschrift: *
Captcha *
Captcha *
Bitte geben Sie das Captcha ein:
captcha invert icon captcha image
Captcha unleserlich? Hier klicken um ein neues zu generieren.


* Pflichtfeld