Alle Informationen über die Tarife der Musikschule finden Sie auf der Seite 16 und 17 in unserer Informationsbroschüre Musikschule.


SCHULGELD / RÜCKERSTATTUNG / FAMILIENRABATT

Das Schulgeld wird semesterweise in Rechnung gestellt. Lektionen (Schülerunterricht), die durch Verhinderung der Lehrkraft nicht erteilt wurden, können in Form von Klassenstunden nachgeholt werden (maximal zwei Mal pro Semester). Bei weniger als 18 Lektionen wird am Ende des Semesters das entsprechende Schulgeld mit der nächsten Schulgeldrechnung verrechnet. Für Lektionen, die infolge von Feiertagen, Schulanlässen oder durch Abwesenheit des Schülers/der Schülerin ausfallen, wird kein Schulgeld zurückerstattet. Ist ein/e Schüler/-in längere Zeit krank (Arztzeugnis), wird das Schulgeld ab der dritten ausgefallenen Lektion zurückerstattet. Sobald der Unterricht an der Volksschule wieder besucht werden kann, ist auch der Musikunterricht zu besuchen (evtl. Theorie, Gehörbildung usw.). Ab dem dritten angemeldeten Kind pro Familie reduziert sich das Schulgeld für das dritte und weitere Kinder um 50%. Für die Anmeldung von zwei Instrumenten (z. B. Trompete und Cello) für ein Schüler/eine Schülerin wird ein Rabatt von 15 % auf den Schulgeldtarif für das zweite Instrument gewährt.

Tarifordnung Anhang 1

Richtlinien Schulgeldreduktionen Anhang 2