Schulpsychologischer Dienst

Der Schulpsychologische Dienst (SPD) der Schule Opfikon-Glattbrugg befasst sich mit der Erfassung und Förderung von Schulkindern mit besonderen Bedürfnissen oder speziellen Risiken und leitet sinnvolle schulische oder therapeutische Massnahmen ein. Der SPD berät Lehrkräfte, Eltern, Fachstellen und die Schulbehörde. Dabei nimmt er eine unparteiische und vermittelnde Position ein. Im Zentrum steht das Wohl des Schulkindes.
Aus den Abklärungen und Gesprächen mit Eltern, Lehrkräften und Schulbehörde ergeben sich Beratungen der Familien und Lehrkräfte und/oder sinnvolle Fördermassnahmen für ein einzelnes Kind. Zum Beispiel bei:
Fragen des Übertritts,
der Einweisung in eine Kleinklasse,
der Planung und Begleitung eines Besuchs eines Förderangebots oder
einer gezielten Therapie.

Anmeldung
Die Anmeldung beim SPD kann durch die Eltern oder die Lehrkräfte bzw. Kindergärtnerin erfolgen. Die Schulpsychologin / der Schulpsychologe entscheidet nach Prüfung der Anmeldegründe über das geeignete Vorgehen. Anmeldungen von Kindern und Jugendlichen durch Lehrpersonen oder Kindergärtnerinnen erfordern das schriftliche Einverständnis der Eltern.

Abklärung
Eine schulpsychologische Abklärung umfasst in der Regel ein oder mehrere Gespräche mit den Erziehungsberechtigten und mit der betreffenden Lehrperson. Sie kann, muss aber nicht, eine testpsychologische Abklärung einschliessen. Oft gelingt es im Beratungsgespräch, Lehrpersonen und Eltern Hinweise zu geben, wie sie mit den Schwierigkeiten umgehen können, die zu einer Anmeldung beim Schulpsychologen bzw. der Schulpsychologin geführt haben.

Weitere Schritte
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen schlagen danach Schritte vor, die die Beteiligten unterstützen und ihnen helfen, neue Perspektiven für den Umgang mit den Lern- oder Verhaltensschwierigkeiten von Schulkindern zu entwickeln. Psychodiagnostische Testverfahren liefern Anhaltspunkte für ein besseres Verständnis der Situation und der Möglichkeiten eines Kindes oder Jugendlichen. Ebenso wichtige Informationen können aber Schulbesuche, das Gespräch sowie das Spiel mit dem Kind liefern. Ergibt die Abklärung einen Bedarf an schulischen, sonderpädagogischen, oder therapeutischen Massnahmen, können diese beantragt werden.

Die Dienstleistungen der Schulischen Beratungsstelle sind unentgeltlich und vertraulich. Schriftliche Dokumente die eine Abklärung betreffen unterliegen dem Datenschutz.

Weitere Informationen: www.schulpsychologie.ch

Kontakt:
Die Räumlichkeiten des schulpsychologischen Dienstes befinden sich im zweiten Stock des Schulverwaltungsgebäudes in der Giebeleichstrasse 52, 8152 Glattbrugg.


Herr Jan Schulz Dipl.-Psych. (D) - Dienstleiter
Schulpsychologe - Raum 221
Arbeitstage: Mo - Fr
+41 44 829 84 80
Zuständig für:
Schulhaus Halden (Sek 1,3)
Schulhaus Glattpark
Schulhaus Gesamtschule Oberhausen (Sek)


Frau Lenka Ziegler Lic. phil.
Schulpsychologin - Raum 218
Arbeitstage: Mo, Di, Do
+41 44 829 83 40
Zuständig für:
Schulhaus Gesamtschule Oberhausen (Primar)
Schulhaus Lättenwiesen (Trakt B)


Frau Riccarda Pfister M.Sc.
Schulpsychologin - Raum 220
Arbeitstage: Mo, Di, Do
+41 44 829 84 81
Zuständig für:
Schulhaus Mettlen
Spielgruppen


Frau Christina Tsoli M.Sc. (GR)
Schulpsychologin - Raum 219
Arbeitstage: Mo, Do, Fr
+41 44 829 84 82
Zuständig für:
Schulhaus Halden (Sek 2)
Schulhaus Lättenwiesen (Trakt A, Kindergärten)