Mit dem Subventionsrechner können Sie die Kosten für die Betreuung im Voraus berechnen.
Bitte beachten Sie, dass bei der definitven Berechnung durch die Schulverwaltung Abweichungen entstehen können.

Tipps:
Verwenden Sie beim Einkommen das jährliche Nettoeinkommen gemäss der Ziffer 390 in Ihrer Steuererklärung. Dabei ist immer das Einkommen der Staatssteuer zu berücksichtigen.
Wenn Sie quellensteuerpflichtig sind, verwenden Sie bitte das jährliche Nettoeinkommen gemäss Ihren Lohnausweisen.
Bei der Stundenanzahl gilt ein Maximum an 10 Stunden pro Tag.