Betreuung in einer Krippe oder in einer Tagesfamilie

Gemäss Beschluss des Gemeinderates tritt per 15. Juli 2022 die neue Beitragsverordnung und die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen in Kraft.
Die Stadt Opfikon, ausführendes Organ ist die Schule Opfikon, sorgt basierend auf dem Versorugngs- und Finanzierungsauftrages im Kinder- und Jugendhilfegesetz bzw. dem Volksschulgesetz für ein bedarfsgerechtes, qualitativ einwandfreies, möglich wirschaftliches und zweckmässig organisiertes Betreuungsangebot für Kinder im Vorschulalter.
Die Betreuung soll allen Kindern unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern möglich sein.
Die Stadt Opfikon leistet den Eltern je nach wirtschatlicher Lage individuelle Beiträge in Form von Subventionen.

Subventionsantrag

Eltern, die ihr Kind im Vorschulalter in der Krippe oder in einer Tagesfamilie betreuuen lassen, haben anspruch auf Subventionen.
Zwischen einem Einkommen von CHF 0.00 und CHF 120'000 werden Beiträge ausbezahlt.
Die Eltern füllen dazu den Subventionsantrag für familienergänzende Betreuung aus.
Nur vollständig und richtig ausgefüllte Anträge werden bearbeitet.
Führen unwahre Angaben über die Familien-, Einkommens- oder Vermögensverhältnisse zu einem hohen Beitrag der Stadt, fordert die Stadt die Differenz rückwirkend ein.

Abrechnung Krippe

Die Eltern erhalten von der Krippe die vollständige Rechnung. Die Subventionen werden direkt an die Eltern ausbezahlt. (Ausnahmen bei Subventionsabtretungen)
Die Eltern bezahlen in jedem Fall einen Minimalbeitrag (CHF 1.50 pro Betreuungsstunde) an die familienergänzende Betreuung.

Abrechnung Tagesfamilien

Die Stadt Opfikon ist in Zusammenarbeit mit "Tagesfamilien Zürcher Unterland". Die Eltern erhalten die Rechnung von den "Tagesfamilien Zürcher Unterland" mit den effektiven Elternbeiterägen. Die Beiträge der Stadt Opfikon werden von "Tagesfamilien Zürcher Unterland" der Gemeinde in Rechnung gestellt.
Die Eltern bezahlen in jedem Fall einen Minimalbeitrag an die familienergänzende Betreuung.