Gemäss Beitragsreglement der Stadt Opfikon über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung können Erziehungsberechtigte Subventionen beantragen. Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom massgebenden Einkommen. Es werden Beiträge bis zu einem massgebenden Einkommen von CHF 120'000.00 ausbezahlt.
Falls Sie subventionsberechtigt sind, füllen Sie bitte den entsprechenden Subventionsantrag schulergänzende Tagesstrukturen aus.
Falls Sie subventionsberechtigt sind, füllen Sie bitte den entsprechenden Subventionsantrag schulergänzende Tagesstrukturen aus.