Subventionsantrag familienergänzende Betreuung

Gemäss Beitragsreglement der Stadt Opfikon über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung können Erziehungsberechtigte Subventionen beantragen. Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom massgebenden Einkommen. Es werden Beiträge bis zu einem massgebenden Einkommen von CHF 120'000.00 ausbezahlt.

Falls Sie subventionsberechtigt sind, füllen Sie bitte den entsprechenden Subventionsantrag familienergänzende Betreuung aus.

Antrag

Angaben zum Kind
Betreute Geschwister
Angaben Eltern oder Erziehungsberechtigte
Einkommen Eltern oder Erziehungsberechtigte
Angaben Auszahlung Subventionen

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